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L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §4 Abs2;Rechtssatz
Wird in einem Verfahren betreffend Plan der gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen iSd § 20 Abs 1 iVm § 21 Abs 3 Krnt FlVfLG 1979 in einem Gutachten festgestellt, dass der Weg für die Bewirtschaftung von Grundstücken im Ist-Zustand (vor der Zusammenlegung) erforderlich ist, so besagt dieser Umstand nichts darüber, ob der Weg auch für Abfindungsgrundstücke notwendig ist, können sich doch im Zuge des Zusammenlegungsverfahrens die Eigentums- und Bewirtschaftungsverhältnisse und damit auch die Wegenotwendigkeiten entscheidend ändern. § 20 Abs. 1 Krnt FlVfLG 1979 stellt nämlich auf die zweckmäßige Erschließung und Bewirtschaftung der Abfindungsgrundstücke ab.
Schlagworte
Begründung Begründungsmangel Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001070188.X01Im RIS seit
22.07.2002