RS Vwgh 2002/5/23 2001/07/0188

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Veröffentlicht am 23.05.2002
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Index

L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Kärnten
10/07 Verwaltungsgerichtshof
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §4 Abs2;
FlVfGG §4 Abs5;
FlVfLG Krnt 1979 §20 Abs1;
FlVfLG Krnt 1979 §21 Abs3;
VwGG §42 Abs2 Z3 litb;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Wird in einem Verfahren betreffend Plan der gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen iSd § 20 Abs 1 iVm § 21 Abs 3 Krnt FlVfLG 1979 in einem Gutachten festgestellt, dass der Weg für die Bewirtschaftung von Grundstücken im Ist-Zustand (vor der Zusammenlegung) erforderlich ist, so besagt dieser Umstand nichts darüber, ob der Weg auch für Abfindungsgrundstücke notwendig ist, können sich doch im Zuge des Zusammenlegungsverfahrens die Eigentums- und Bewirtschaftungsverhältnisse und damit auch die Wegenotwendigkeiten entscheidend ändern. § 20 Abs. 1 Krnt FlVfLG 1979 stellt nämlich auf die zweckmäßige Erschließung und Bewirtschaftung der Abfindungsgrundstücke ab.

Schlagworte

Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001070188.X01

Im RIS seit

22.07.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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