RS Vwgh 2002/5/23 2001/09/0187

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Veröffentlicht am 23.05.2002
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
VStG §44a Z1;
VStG §44a;

Rechtssatz

Bei der gemäß § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a AuslBG zu ahndenden Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte und bei der gemäß § 28 Abs. 1 Z 1 lit. b AuslBG zu ahndenden Inanspruchnahme betriebsentsandter Ausländer handelt es sich um zwei verschiedene Taten, die nicht ausgewechselt werden dürfen (Hinweis E 30. 10. 1991, 91/09/0111).

Schlagworte

Spruch der Berufungsbehörde (siehe auch AVG §66 Abs4 Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides)"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001090187.X01

Im RIS seit

06.08.2002

Zuletzt aktualisiert am

13.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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