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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/06/0018 E 13. Dezember 1990 RS 3 (Hier: In einem Verfahren betreffend Feststellung nach § 75 Abs 1 FrG 1997 wurde dem Fremden eine im angefochtenen Bescheid verwertete Mitteilung der UNHCR hinsichtlich der Gefahr einer Bestrafung von Rückkehrern wegen politischer Aktivität im Ausland niemals zur Kenntnis gebracht.)Stammrechtssatz
Es ist mit den ein rechtsstaatliches Verwaltungsverfahren tragenden Grundsätzen des Parteiengehörs und der freien Beweiswürdigung unvereinbar, einen Bescheid auf Beweismittel zu stützen, welche der Partei nicht zugänglich gemacht worden sind.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Parteiengehör Parteiengehör Allgemein Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999210101.X01Im RIS seit
22.07.2002