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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Einkommenseinbußen durch einen Verhinderungsfall (etwa durch Krankheit oder durch die Verpflichtung, im Verhinderungsfall auf eigene Kosten für eine Vertretung Sorge tragen zu müssen) ändern nichts an der Erfolgsunabhängigkeit des Entgelts und am Fehlen eines relevanten Unternehmerrisikos.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001140057.X01Im RIS seit
01.10.2002