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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §116 Abs1;Rechtssatz
Eine Vorfrage ist eine Rechtsfrage, für deren Entscheidung die Behörde nicht zuständig ist, die aber zu ihrer Entscheidung eine notwendige Grundlage bildet. Bei einer Vorfrage handelt es sich um eine Frage, die als Hauptfrage Gegenstand einer Absprache rechtsfeststellender oder rechtsgestaltender Natur ist (Hinweis E 11.7.1995, 95/13/0153).
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 VorfrageEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1997140053.X01Im RIS seit
19.09.2002