RS Vwgh 2002/5/28 97/14/0053

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Veröffentlicht am 28.05.2002
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §116 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Eine Vorfrage ist eine Rechtsfrage, für deren Entscheidung die Behörde nicht zuständig ist, die aber zu ihrer Entscheidung eine notwendige Grundlage bildet. Bei einer Vorfrage handelt es sich um eine Frage, die als Hauptfrage Gegenstand einer Absprache rechtsfeststellender oder rechtsgestaltender Natur ist (Hinweis E 11.7.1995, 95/13/0153).

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Vorfrage

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1997140053.X01

Im RIS seit

19.09.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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