RS Vwgh 2002/5/28 99/14/0021

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Veröffentlicht am 28.05.2002
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §148 Abs3 litb;

Rechtssatz

Aus § 148 Abs 3 lit b BAO ergibt sich die Zulässigkeit der Wiederholungsprüfung, wenn bereits vor Beginn der Prüfung für das betroffene Jahr besondere Anhaltspunkte für das Vorliegen von Wiederaufnahmegründen gegeben sind (Hinweis E 24.9.1996, 93/13/0018, VwSlg 7121 F/1996).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999140021.X03

Im RIS seit

23.09.2002

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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