Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §24 Abs1 litd;Beachte
Besprechung in:SWK 2002, Heft Nr 31, S 798 - S 803;Rechtssatz
Ein Indiz für ein mit einem Leasingvertrag begründetes wirtschaftliches Eigentum ist eine Vereinbarung, wonach mit der Übernahme des Leasinggegenstandes die Gefahr und Haftung auf den Leasingnehmer übergehen und diesen die volle oder teilweise Unbenützbarkeit, der Untergang, die Beschädigung oder der vorzeitige Verschleiß des Gegenstandes trifft. Ein solches Indiz reicht aber für sich allein im Allgemeinen, wie das Erkenntnis des Verwaltungsgerichthofes vom 5. Dezember 1972, 2391/71, VwSlg 4464 F/1971, zeigt, für die Annahme wirtschaftlichen Eigentums des Leasingnehmers nicht aus. Ausschlaggebend für eine solche Annahme ist, ob angesichts der dem Leasingnehmer eingeräumten Rechte eine andere wirtschaftliche Nutzung des Wirtschaftsgutes als durch den Leasingnehmer sinnvollerweise überhaupt noch in Betracht kommt (Hinweis E 17.2.1999, 97/14/0059).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999140109.X02Im RIS seit
23.09.2002Zuletzt aktualisiert am
21.05.2013