RS Vwgh 2002/5/28 99/14/0109

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Veröffentlicht am 28.05.2002
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §24 Abs1 litd;

Beachte

Besprechung in:SWK 2002, Heft Nr 31, S 798 - S 803;

Rechtssatz

Ein Indiz für ein mit einem Leasingvertrag begründetes wirtschaftliches Eigentum ist eine Vereinbarung, wonach mit der Übernahme des Leasinggegenstandes die Gefahr und Haftung auf den Leasingnehmer übergehen und diesen die volle oder teilweise Unbenützbarkeit, der Untergang, die Beschädigung oder der vorzeitige Verschleiß des Gegenstandes trifft. Ein solches Indiz reicht aber für sich allein im Allgemeinen, wie das Erkenntnis des Verwaltungsgerichthofes vom 5. Dezember 1972, 2391/71, VwSlg 4464 F/1971, zeigt, für die Annahme wirtschaftlichen Eigentums des Leasingnehmers nicht aus. Ausschlaggebend für eine solche Annahme ist, ob angesichts der dem Leasingnehmer eingeräumten Rechte eine andere wirtschaftliche Nutzung des Wirtschaftsgutes als durch den Leasingnehmer sinnvollerweise überhaupt noch in Betracht kommt (Hinweis E 17.2.1999, 97/14/0059).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999140109.X02

Im RIS seit

23.09.2002

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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