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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §12 Abs1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/13/0095 E 27. Februar 2002 RS 2(hier UStG 1972 anzuwenden)Stammrechtssatz
Lieferungen sind grundsätzlich in dem Zeitpunkt ausgeführt, in dem dem Abnehmer die Verfügungsmacht verschafft wird. Der Gefahrenübergang ist für sich allein nicht ausschlaggebend, hat aber Bedeutung im Rahmen der übrigen Umstände; maßgebend ist, ob nach dem Gesamtbild der Verhältnisse - beurteilt nach der Verkehrsauffassung - die Verfügungsbefugnis auf den Abnehmer übergegangen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999140109.X04Im RIS seit
23.09.2002Zuletzt aktualisiert am
21.05.2013