RS Vwgh 2002/5/28 99/14/0109

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Veröffentlicht am 28.05.2002
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §12 Abs1 Z1;
UStG 1972 §3 Abs1;
UStG 1994 §12 Abs1 Z1 impl;
UStG 1994 §3 Abs1 impl;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/13/0095 E 27. Februar 2002 RS 2(hier UStG 1972 anzuwenden)

Stammrechtssatz

Lieferungen sind grundsätzlich in dem Zeitpunkt ausgeführt, in dem dem Abnehmer die Verfügungsmacht verschafft wird. Der Gefahrenübergang ist für sich allein nicht ausschlaggebend, hat aber Bedeutung im Rahmen der übrigen Umstände; maßgebend ist, ob nach dem Gesamtbild der Verhältnisse - beurteilt nach der Verkehrsauffassung - die Verfügungsbefugnis auf den Abnehmer übergegangen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999140109.X04

Im RIS seit

23.09.2002

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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