RS Vwgh 2002/5/28 99/14/0109

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Veröffentlicht am 28.05.2002
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §24 Abs1 litd;

Beachte

Besprechung in:SWK 2002, Heft Nr 31, S 798 - S 803;

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof hat bei jenen Teilamortisationsverträgen, bei denen sowohl das Risiko der Wertminderung als auch die Chance der Wertsteigerung dem Leasingnehmer zukommt, das wirtschaftliche Eigentum am Leasinggut dem Leasingnehmer zugerechnet (Hinweis E 21.10.1993, 92/15/0085). Ist dem Leasingnehmer eine Kaufoption zum Restwert eingeräumt und hat er im Fall der Nichtausübung der Option der Leasinggeberin die Differenz zwischen dem von ihr lukrierten Veräußerungserlös und dem Restwert zu ersetzen, so trägt der Leasingnehmer das Risiko der Wertminderung, ihm kommt auch die Chance der Wertsteigerung zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999140109.X03

Im RIS seit

23.09.2002

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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