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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/14/0117 E 25. September 2001 RS 3 (hier nur erster Halbsatz)Stammrechtssatz
Für die Frage des Unternehmerwagnisses ist es nicht relevant, wer die Sozialversicherungsbeiträge trägt, zumal sich deren Höhe von vornherein abschätzen und bei der Vereinbarung der Höhe der Entlohnung berücksichtigen lässt (Hinweis E 29. Mai 2001, 2001/14/0077).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001140058.X02Im RIS seit
23.09.2002