RS Vwgh 2002/5/28 99/14/0021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.05.2002
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184;

Rechtssatz

Wenn es auch das Ziel jeder Schätzung ist, den wahren Besteuerungsgrundlagen möglichst nahe zu kommen, so ist doch jeder Schätzung eine gewisse Ungenauigkeit immanent (Hinweis E 23.4.1998, 97/15/0076).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999140021.X02

Im RIS seit

23.09.2002

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten