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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184;Rechtssatz
Wenn es auch das Ziel jeder Schätzung ist, den wahren Besteuerungsgrundlagen möglichst nahe zu kommen, so ist doch jeder Schätzung eine gewisse Ungenauigkeit immanent (Hinweis E 23.4.1998, 97/15/0076).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999140021.X02Im RIS seit
23.09.2002Zuletzt aktualisiert am
17.12.2012