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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §63 Abs2;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass es Aufgabe der belangten Behörde gewesen wäre, dem Beschwerdeführer die Vorlage eines Befundes zur Frage, ob innerhalb von 120 Grad Gesichtsfeldausfälle vorliegen oder nicht, im Wege einer Verfahrensanordnung gemäß § 63 Abs. 2 AVG aufzutragen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 28. Juni 2001, Zl. 2000/11/0254). Vom Beschwerdeführer kann nicht verlangt werden, dass er weiß, was der Amtsarzt unter "detaillierte Ergebnisse der Gesichtsfelduntersuchung" versteht. Die belangte Behörde hätte dem Beschwerdeführer, wenn ihr die bisherige Befundlage nicht ausreichend erschien, die Beibringung eines derartigen Befundes aufzutragen gehabt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000110242.X02Im RIS seit
06.08.2002Zuletzt aktualisiert am
26.01.2009