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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4;Rechtssatz
Es steht der Wiederaufnahme nicht entgegen, dass die Abgabenbehörde die Höhe der nicht als Betriebsausgaben anzuerkennenden Beträge im Schätzungswege (hier: pauschal) angenommen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999140021.X01Im RIS seit
23.09.2002Zuletzt aktualisiert am
17.12.2012