RS Vwgh 2002/5/28 99/14/0233

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Veröffentlicht am 28.05.2002
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Das im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu beachtende Neuerungsverbot steht dem Aufgreifen von Unrichtigkeiten durch den Beschwerdeführer, welche dem angefochtenen Bescheid ohne Weiteres entnommen werden können, nicht entgegen.

Schlagworte

Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999140233.X04

Im RIS seit

23.09.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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