Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §3 Abs1 Z15;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 96/14/0019 E 28. Mai 2002 RS 2Stammrechtssatz
Die handelsrechtliche Stellung (hier als Prokurist) sagt nichts über betriebsbezogene Gruppenmerkmale aus. Betriebsbezogene Gruppenmerkmale können sowohl bei Personen, die zur Vertretung eines Unternehmens nach Außen, als auch bei solchen, die dazu nicht befugt sind, vorliegen. Beispielsweise könnte einzelnen Personen der Gruppe "Verkaufspersonal" Prokura erteilt werden. Geschäftsführer könnten im Innenverhältnis nur als Abteilungsleiter tätig werden, während anderen Abteilungsleitern nicht einmal Prokura erteilt werden müsste.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1996140040.X02Im RIS seit
19.09.2002