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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §212a Abs9;Rechtssatz
Bei der Beurteilung von Billigkeit oder Unbilligkeit der Einhebung eines festgesetzten Säumniszuschlages sind Vorgänge auf dem Abgabenkonto eines anderen Abgabepflichtigen ohne Einfluss sind (Hinweis E 22.3.1995, 94/13/0264, 0265). Gleiches gilt im Beschwerdefall hinsichtlich der Aussetzungszinsen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999140314.X03Im RIS seit
01.10.2002