Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §24 Abs1 litd;Rechtssatz
Dass infolge der später eingetretenen Leistungsstörung - der Leasingnehmer hat auf Grund seiner finanziellen Schwierigkeiten die betriebliche Tätigkeit eingestellt - der Leasinggeber als zivilrechtlicher Eigentümer die (verleasten) Wirtschaftsgüter einer Verwertung zugeführt hat, spricht nicht gegen die Beurteilung, die Leasinggegenstände dem Leasingnehmer zuzurechnen. Eine Verwertung durch den Vorbehaltsverkäufer ist nämlich auch bei einem (als solchem deklarierten) Ratenkauf im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Käufers üblich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998140169.X05Im RIS seit
23.09.2002Zuletzt aktualisiert am
18.10.2011