RS Vwgh 2002/5/28 96/14/0041

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.05.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §3 Z20;
EStG 1988 §3 Abs1 Z15;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/13/0062 E 18. Oktober 1995 VwSlg 7039 F/1995 RS 1

Stammrechtssatz

Die Steuerfreiheit der durch Maßnahmen der Zukunftssicherung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber gewährten Begünstigung einer Gruppe seiner Arbeitnehmer setzt voraus, daß die unterschiedliche Vorgangsweise sachlich begründbar und nicht willkürlich ist; die Gruppenmerkmale müssen betriebsbezogen sein, um die unterschiedliche Behandlung zu rechtfertigen (Hinweis E 28.4.1982, 13/3583/80; E 5.5.1982, 13/3003/80; E 8.9.1992, 88/14/0076, VwSlg 6708 F/1992).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1996140041.X01

Im RIS seit

19.09.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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