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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §3 Abs1 Z15;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 95/13/0062 E 18. Oktober 1995 VwSlg 7039 F/1995 RS 1Stammrechtssatz
Die Steuerfreiheit der durch Maßnahmen der Zukunftssicherung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber gewährten Begünstigung einer Gruppe seiner Arbeitnehmer setzt voraus, daß die unterschiedliche Vorgangsweise sachlich begründbar und nicht willkürlich ist; die Gruppenmerkmale müssen betriebsbezogen sein, um die unterschiedliche Behandlung zu rechtfertigen (Hinweis E 28.4.1982, 13/3583/80; E 5.5.1982, 13/3003/80; E 8.9.1992, 88/14/0076, VwSlg 6708 F/1992).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1996140040.X01Im RIS seit
19.09.2002