RS VwGH Erkenntnis 2002/05/28 96/14/0019

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Veröffentlicht am 28.05.2002
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Rechtssatz

Die handelsrechtliche Stellung (hier als Prokurist) sagt nichts über betriebsbezogene Gruppenmerkmale aus. Betriebsbezogene Gruppenmerkmale können sowohl bei Personen, die zur Vertretung eines Unternehmens nach Außen, als auch bei solchen, die dazu nicht befugt sind, vorliegen. Beispielsweise könnte einzelnen Personen der Gruppe "Verkaufspersonal" Prokura erteilt werden. Geschäftsführer könnten im Innenverhältnis nur als Abteilungsleiter tätig werden, während anderen Abteilungsleitern nicht einmal Prokura erteilt werden müsste.

Im RIS seit
19.09.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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