RS Vfgh 2004/1/9 B1615/03 ua

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Veröffentlicht am 09.01.2004
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

VfGG §85 Abs2 / Abgaben

Rechtssatz

Folge - Interessenabwägung

Vorschreibung von Verwaltungsabgaben in bestimmter Höhe für die Bewilligung zur Anbringung von Selbstbedienungsgeräten für Zeitungen.

Da im vorliegenden Fall Zahlungserleichterungen nach der Stmk LAO nicht erlangt werden können (§8 Stmk Landes- und GemeindeverwaltungsabgabenG), könnte der sofortige Vollzug des angefochtenen Bescheides angesichts der Höhe des Abgabenbetrages die antragstellende Gesellschaft aus den von ihr dargestellten Gründen wirtschaftlich gefährden. An der Einbringlichkeit der Abgabe bestehen andererseits keine Zweifel.

Schlagworte

VfGH / Wirkung aufschiebende

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2004:B1615.2003

Dokumentnummer

JFR_09959891_03B01615_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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