RS Vwgh 2002/6/5 2001/08/0107

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Veröffentlicht am 05.06.2002
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §21 Abs3;
ASVG §21;
ASVG §4 Abs1 Z1;
ASVG §4 Abs2;
ASVG §4 Abs4;
ASVG §4 Abs6;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/08/0135 Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/08/0203 E 7. September 2005 2002/08/0204 E 7. September 2005

Rechtssatz

Betrachtet man die Pflichtversicherung nach § 4 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit Abs. 2 ASVG im Verhältnis zu jener nach § 4 Abs. 4 legcit, so ist es begrifflich auszuschließen, dass gleichzeitig ein abhängiges Dienstverhältnis und ein freier Dienstvertrag vorliegen können. § 4 Abs. 6 ASVG bringt auch insoweit eine Klarstellung, dass auch eine Formalversicherung nach § 4 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit Abs. 2 im Zusammenhang mit § 21 ASVG (die gemäß § 21 Abs. 3 ASVG die Wirkung einer Pflichtversicherung hat) für die Dauer ihres Bestehens der Pflichtversicherung nach § 4 Abs. 4 ASVG vorgeht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001080107.X04

Im RIS seit

07.10.2002

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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