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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §21 Abs3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/08/0135 Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/08/0203 E 7. September 2005 2002/08/0204 E 7. September 2005Rechtssatz
Betrachtet man die Pflichtversicherung nach § 4 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit Abs. 2 ASVG im Verhältnis zu jener nach § 4 Abs. 4 legcit, so ist es begrifflich auszuschließen, dass gleichzeitig ein abhängiges Dienstverhältnis und ein freier Dienstvertrag vorliegen können. § 4 Abs. 6 ASVG bringt auch insoweit eine Klarstellung, dass auch eine Formalversicherung nach § 4 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit Abs. 2 im Zusammenhang mit § 21 ASVG (die gemäß § 21 Abs. 3 ASVG die Wirkung einer Pflichtversicherung hat) für die Dauer ihres Bestehens der Pflichtversicherung nach § 4 Abs. 4 ASVG vorgeht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001080107.X04Im RIS seit
07.10.2002Zuletzt aktualisiert am
15.11.2017