RS Vwgh 2002/6/10 2002/17/0063

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Veröffentlicht am 10.06.2002
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Index

L34006 Abgabenordnung Steiermark
23/04 Exekutionsordnung
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §116 Abs1;
EO §7 Abs3;
EO §7 Abs4;
LAO Stmk 1963 §94 Abs1;

Rechtssatz

Die Frage, ob für die Entscheidung über einen Antrag gemäß § 7 Abs. 3 und 4 EO das Exekutionsgericht oder aber die Abgabenbehörde als Titelbehörde zuständig ist, stellt jeweils eine Hauptfrage im Verfahren vor der entsprechenden Behörde dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002170063.X03

Im RIS seit

22.10.2002

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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