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L34006 Abgabenordnung SteiermarkNorm
BAO §116 Abs1;Rechtssatz
Die Frage, ob für die Entscheidung über einen Antrag gemäß § 7 Abs. 3 und 4 EO das Exekutionsgericht oder aber die Abgabenbehörde als Titelbehörde zuständig ist, stellt jeweils eine Hauptfrage im Verfahren vor der entsprechenden Behörde dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002170063.X03Im RIS seit
22.10.2002Zuletzt aktualisiert am
23.03.2017