RS Vwgh 2002/6/10 2002/17/0002

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Veröffentlicht am 10.06.2002
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L37169 Kanalabgabe Wien
L82309 Abwasser Kanalisation Wien
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AAEV 1996 §1 Abs3 Z1;
Kanalräumungs- und KanalgebührenG Wr §11 Abs1;

Rechtssatz

Da der Begriff der "Abwässer" im Wr Kanalräumungs- und KanalgebührenG ein eigenständiger, am Verursachungsprinzip orientierter Begriff des Kanalgebührenrechtes ist, ist er auch nicht im Sinne der Begriffsdefinition in § 1 Abs. 3 Z 1 AAEV auszulegen, welche Bestimmung überdies erst lange nach Inkrafttreten des Wr Kanalräumungs- und KanalgebührenG geschaffen wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002170002.X02

Im RIS seit

22.10.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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