RS Vwgh 2002/6/11 2000/01/0426

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Veröffentlicht am 11.06.2002
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

B-VG Art130 Abs2;
StbG 1985 §10 Abs1 idF 1998/I/124;
StbG 1985 §10 Abs4 idF 1998/I/124;
StbG 1985 §11 idF 1998/I/124;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/01/0333 E 11. Oktober 2000 RS 1

Stammrechtssatz

Bei der Beurteilung der Frage, ob ein besonders berücksichtigungswürdiger Grund für die Verleihung der Staatsbürgerschaft vorliegt, handelt es sich um eine zwingende Verleihungsvoraussetzung (Hinweis E vom 7. 9. 2000, 2000/01/0081). Eine nach § 11 StbG 1985 vorzunehmende Ermessensentscheidung kommt daher erst dann in Betracht, wenn - zusätzlich zu den weiters erforderlichen Verleihungsvoraussetzungen des § 10 Abs 1 Z 2 bis 8 StbG 1985 - jene nach § 10 Abs 4 StbG 1985 gegeben ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000010426.X03

Im RIS seit

08.08.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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