RS Vwgh 2002/6/11 2000/01/0305

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Veröffentlicht am 11.06.2002
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Den von der Asylwerberin vermissten, vom unabhängigen Bundesasylsenat ohne nähere Begründung unterlassenen Feststellungen über die Gründe ihrer Vergewaltigung kommt insofern Relevanz zu, als in einer Vergewaltigung der Asylwerberin wegen ihrer Zugehörigkeit zu einem Clan durch Angehörige eines anderen Clans eine Verfolgung aus Konventionsgründen liegen würde. Unbestritten ist die mangelnde Fähigkeit staatlicher Autoritäten, vor Übergriffen von Clanangehörigen in Mogadishu zu schützen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000010305.X01

Im RIS seit

08.08.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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