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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Den von der Asylwerberin vermissten, vom unabhängigen Bundesasylsenat ohne nähere Begründung unterlassenen Feststellungen über die Gründe ihrer Vergewaltigung kommt insofern Relevanz zu, als in einer Vergewaltigung der Asylwerberin wegen ihrer Zugehörigkeit zu einem Clan durch Angehörige eines anderen Clans eine Verfolgung aus Konventionsgründen liegen würde. Unbestritten ist die mangelnde Fähigkeit staatlicher Autoritäten, vor Übergriffen von Clanangehörigen in Mogadishu zu schützen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000010305.X01Im RIS seit
08.08.2002