RS Vwgh 2002/6/11 2000/01/0305

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Veröffentlicht am 11.06.2002
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass der unabhängige Bundesasylsenat schon angesichts der Äußerung der Asylwerberin in der mündlichen Berufungsverhandlung, jedenfalls aber im Hinblick auf ihre ausführliche Stellungnahme betreffend die "innerstaatliche Schutzalternative" im Hinblick auf das einer solchen Alternative u. a. innewohnende Zumutbarkeitskalkül nähere Feststellungen über die zu erwartende konkrete Lage der Asylwerberin in den in Frage kommenden Gebieten treffen hätte müssen (Hinweis: Erkenntnis vom 8. September 1999, Zl. 98/01/0614, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000010305.X02

Im RIS seit

08.08.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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