RS Vwgh 2002/6/11 2000/01/0305

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Veröffentlicht am 11.06.2002
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass die vom unabhängigen Bundesasylsenat gebrauchte Wendung, nach Somaliland und Nordostsomalia sei eine Rückkehr der Asylwerberin "grundsätzlich daher möglich", nicht auf die individuelle, von der Asylwerberin geltend gemachte Situation Bedacht nimmt und sich schon deshalb einer nachvollziehbaren Überprüfung durch den Verwaltungsgerichtshof entzieht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000010305.X03

Im RIS seit

08.08.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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