Index
L37062 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren KärntenNorm
B-VG Art11 Abs1 Z4;Rechtssatz
Es bestehen aus kompetenzrechtlicher Sicht keine Bedenken dagegen, dass der Landesgesetzgeber als eine der Voraussetzungen für das Entstehen der Abgabenpflicht ein Sachverhaltselement bestimmt, das in einem Bundesgesetz seinen Ursprung hat. So ist es kompetenzrechtlich etwa unbedenklich, wenn der Landesgesetzgeber die Abgabenpflicht an das Bestehen einer nach der Straßenverkehrsordnung 1960 (einem Bundesgesetz) eingerichteten Kurzparkzone knüpft (Hinweis E 27.4.1995, 93/17/0157)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998170255.X01Im RIS seit
29.10.2002