RS Vwgh 2002/6/12 98/17/0255

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Veröffentlicht am 12.06.2002
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Index

L37062 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Kärnten
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

B-VG Art11 Abs1 Z4;
B-VG Art13;
Parkgebühren- und AusgleichsabgabenG Krnt §1 Abs1;
Parkgebühren- und AusgleichsabgabenG Krnt §5 Abs1;
StVO 1960 §25;

Rechtssatz

Es bestehen aus kompetenzrechtlicher Sicht keine Bedenken dagegen, dass der Landesgesetzgeber als eine der Voraussetzungen für das Entstehen der Abgabenpflicht ein Sachverhaltselement bestimmt, das in einem Bundesgesetz seinen Ursprung hat. So ist es kompetenzrechtlich etwa unbedenklich, wenn der Landesgesetzgeber die Abgabenpflicht an das Bestehen einer nach der Straßenverkehrsordnung 1960 (einem Bundesgesetz) eingerichteten Kurzparkzone knüpft (Hinweis E 27.4.1995, 93/17/0157)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998170255.X01

Im RIS seit

29.10.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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