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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/16/0355 99/16/0358 99/16/0357 99/16/0356Rechtssatz
Neue Erkenntnisse der rechtlichen Beurteilung in Bezug auf Sachverhaltselemente, die im Erstverfahren bekannt waren, in Bezug auf Sachverhaltselemente also, die der Beurteilung, Würdigung oder Berücksichtigung, damit dem Aufgreifen und Heranziehen ungehindert offen standen, sind nicht neu hervor gekommene "Tatsachen".
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999160354.X02Im RIS seit
18.10.2002Zuletzt aktualisiert am
16.04.2012