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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §114;Rechtssatz
Die Rückzahlung der für die Berufung zunächst entrichteten Pauschalgebühr verhindert nicht wegen des Prinzips von Treu und Glauben eine weitere Vorschreibung, weil einer solchen Rückzahlung (ohne dass der ursprünglichen Zahlung die Erlassung eines Zahlungsauftrages vorangegangen wäre) einerseits keine normative Wirkung zukommt (Hinweis E 21. Jänner 1998, 97/16/0049) und andererseits die Rückzahlung nicht von jener Behörde verfügt wurde, deren Bescheid und Rechtsmeinung jetzt vor dem VwGH angefochten ist.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002160129.X02Im RIS seit
18.10.2002Zuletzt aktualisiert am
12.05.2015