RS Vwgh 2002/6/18 2001/16/0409

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Veröffentlicht am 18.06.2002
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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1940;
GrEStG 1955 §7 Abs1;
GrEStG 1987 §3 Abs2;

Rechtssatz

§ 7 Abs 1 GrEStG 1955 - Vorbild des § 3 Abs 2 GrEStG 1987 - hat gegenüber dem GrEStG 1940 eine entscheidende Änderung erfahren (Hinweis E 19. September 2001, 2001/16/0402, 0403). Damit wurde klargestellt, dass nur die Teilung eines Grundstücks (einer wirtschaftlichen Einheit), nicht aber einer Mehrheit von Grundstücken (wirtschaftliche Einheiten) begünstigt wird. § 3 Abs 2 GrEStG begünstigt die Teilung eines (einheitlichen) Grundstücks der Fläche nach, also die Umwandlung von Quoteneigentum in Flächeneigentum.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001160409.X06

Im RIS seit

18.10.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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