RS Vwgh 2002/6/18 2001/16/0597

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.06.2002
beobachten
merken

Index

32/08 Sonstiges Steuerrecht

Norm

UmgrStG 1991 §1;
UmgrStG 1991 §6 Abs4;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/16/0598

Rechtssatz

Für das Umgründungssteuerrecht gilt der Grundsatz der Maßgeblichkeit des Handelsrechtes, dh es wird steuerrechtlich an handels- oder zivilrechtliche Maßnahmen angeknüpft, wobei es betreffend die Behandlung der Gebühren und Verkehrsteuern darauf ankommt, dass das übertragene Vermögen länger als zwei Jahre als Vermögen des Übertragenden bzw die übertragende Gesellschaft länger als zwei Jahre besteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001160597.X01

Im RIS seit

18.10.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten