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27/03 Gerichtsgebühren JustizverwaltungsgebührenNorm
GGG 1984 §2 Z4;Rechtssatz
Es kommt nur darauf an, welche Grundbuchseintragung beantragt und vollzogen wurde, nicht aber darauf, ob die Antragstellung allenfalls irrtümlich erfolgte oder ob die Bewilligung hätte versagt werden müssen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002160152.X03Im RIS seit
18.10.2002Zuletzt aktualisiert am
02.04.2014