RS Vwgh 2002/6/18 2002/16/0152

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Veröffentlicht am 18.06.2002
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
27/04 Sonstige Rechtspflege

Norm

GEG;
GGG 1984 §1 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Nach ständiger hg Judikatur knüpft die Gerichtsgebührenpflicht zum Zwecke der einfachen Handhabung durch den Kostenbeamten an formale äußere Tatbestände an und sind die das GGG und das GEG vollziehenden Behörden an die jeweiligen Entscheidungen der Gerichte gebunden.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002160152.X02

Im RIS seit

18.10.2002

Zuletzt aktualisiert am

02.04.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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