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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/13/0172 E 26. Juni 2002 RS 5Stammrechtssatz
Bei der Frage, ob eine Betätigung objektiv geeignet ist, Einnahmenüberschüsse (innerhalb eines bestimmten Zeitraumes) zu erwirtschaften, handelt es sich um eine auf der Ebene der Sachverhaltsermittlung und Beweiswürdigung zu lösende Tatfrage (Hinweis E 31. März 2000, 95/15/0207).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998150154.X04Im RIS seit
14.10.2002