RS Vwgh 2002/6/19 2002/05/0042

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Veröffentlicht am 19.06.2002
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Index

L37129 Benützungsabgabe Gebrauchsabgabe Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
GebrauchsabgabeG Wr 1966 §2 Abs2;

Rechtssatz

Die Versagungsgründe für die Erteilung einer Gebrauchserlaubnis, die in § 2 Abs. 2 Wr GebrauchsabgabeG 1966 als öffentliche Rücksichten bezeichnet sind, sind von amtswegen wahrzunehmen, sie begründen keine subjektiv-öffentlichen Rechte der Eigentümer.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002050042.X02

Im RIS seit

18.09.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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