Index
L6 Land- und ForstwirtschaftNorm
B-VG Art83 Abs2Leitsatz
Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durchdie Zurückweisung der Berufung des Verpflichteten gegen die Erteilungder grundverkehrsbehördlichen Genehmigung des Zuschlages in einemVersteigerungsverfahren mangels BeschwerRechtssatz
Keine Zulässigkeit der Berufung mangels Beschwer, auch bei Gewährung der Parteistellung im zweitinstanzlichen Verfahren; selbe Entscheidungsbegründung wie in VfSlg 15770/2000.
Kosten waren der beteiligten Partei nicht zuzusprechen, da ihre Ausführungen für eine zweckentsprechende Rechtsverteidigung nicht dienlich waren (vgl ua VfSlg 10928/1986, 10991/1986).
Schlagworte
Grundverkehrsrecht, Versteigerung exekutive, ParteistellungGrundverkehrsrecht, VfGH / Beteiligter, VfGH / KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2004:B1085.2002Zuletzt aktualisiert am
26.01.2009