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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §38;Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 20. Juni 1995, Zl. 93/05/0139, zur Rechtslage nach der NÖ BauO 1976 die Ansicht vertreten, dass im Falle der unrichtigen Beurteilung der Bewilligungspflicht eines nach § 94 leg. cit. angezeigten Bauvorhabens durch die Baubehörde oder eines späteren Hervorkommens der Baubewilligungspflicht eines angezeigten Bauvorhabens dennoch baupolizeiliche Maßnahmen zulässig sind. Dies gilt auch für den durch das Inkrafttreten der Niederösterreichischen Bauordnung 1996 neu geschaffenen Anzeigentyp des § 15 NÖ BauO 1996 (§ 16 NÖ BauO 1996 entspricht dem § 94 NÖ BauO 1976; weitere Begründung siehe im Erkenntnis).
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000050059.X03Im RIS seit
08.08.2002Zuletzt aktualisiert am
16.01.2013