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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §23 Z2;Rechtssatz
Der Gesellschafter der KG hat das bebaute Grundstück im Hinblick auf die Beendigung der KG in Aufteilung ihres Gesellschaftsvermögens erhalten. Eine derartige Aufteilung des Gesellschaftsvermögens stellt stets einen gesellschaftsrechtlichen Vorgang dar. Dieser Charakter als gesellschaftsrechtlicher Vorgang steht der Beurteilung als fremdübliches Geschäft zwischen fremden Betrieben entgegen, und zwar auch dann, wenn die Gesellschafter für Zwecke einer ihrer Beteiligung entsprechenden Vermögensaufteilung die ihnen zugewendeten Sachwerte mit Verkehrswerten bewerten. In steuerlicher Hinsicht ergibt sich daraus, dass die Aufteilung des Gesellschaftsvermögens stets als Entnahme aus dem Betriebsvermögen der Mitunternehmerschaft und nicht als Veräußerungsvorgang zu werten ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999150115.X03Im RIS seit
01.10.2002Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013