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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Das zu bebauende Grundstück weist die Flächenwidmung Bauland/Industriegebiet auf. Diese Widmung (§ 16 Abs. 1 Z. 4 NÖ ROG 1976) weist ebenso wenig einen Immissionsschutz auf wie jene, die für das Grundstück der Nachbarn (Grünland gemäß § 19 NÖ ROG 1976) festgesetzt ist. Dennoch kommt den Nachbarn ein Immissionsschutz zu, nämlich jener, der in § 48 NÖ BauO 1996, in der hier anzuwendenden Fassung LGBl. 8200-3, festgelegt ist.
Schlagworte
Baubewilligung BauRallg6Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002050111.X02Im RIS seit
18.09.2002Zuletzt aktualisiert am
26.09.2014