RS Vwgh 2002/6/19 2002/05/0415

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.06.2002
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
41/02 Melderecht

Norm

B-VG Art140;
B-VG Art44 Abs3;
B-VG Art6 Abs2 idF 1994/504;
B-VG Art6 Abs3 idF 1994/504;
MeldeG 1991 §17;

Rechtssatz

Der Kern der vom Zweitmitbeteiligten dargelegten verfassungsrechtlichen Bedenken lässt sich dahin zusammenfassen, dass mit Art. 6 Abs. 2 und 3 B-VG in der nunmehrigen Fassung (BGBl. Nr. 504/1994) die Landesbürgerschaft abgeschafft worden sei, was in Wahrheit eine Gesamtänderung der Verfassung ohne die hiezu erforderliche Volksabstimmung darstelle. Der Verwaltungsgerichtshof teilt diese Bedenken nicht (ausführliche Begründung im Erkenntnis).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002050415.X01

Im RIS seit

18.09.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten