Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art140;Rechtssatz
Der Kern der vom Zweitmitbeteiligten dargelegten verfassungsrechtlichen Bedenken lässt sich dahin zusammenfassen, dass mit Art. 6 Abs. 2 und 3 B-VG in der nunmehrigen Fassung (BGBl. Nr. 504/1994) die Landesbürgerschaft abgeschafft worden sei, was in Wahrheit eine Gesamtänderung der Verfassung ohne die hiezu erforderliche Volksabstimmung darstelle. Der Verwaltungsgerichtshof teilt diese Bedenken nicht (ausführliche Begründung im Erkenntnis).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002050415.X01Im RIS seit
18.09.2002