Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §6 Z3;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass es im Beschwerdefall nicht im Sinne des § 6 Z 3 AsylG 1997 "offensichtlich" feststeht, dass der Asylwerber nicht aus Sierra Leone stamme (in dieser Frage mangelhafte Begründung des angefochtenen Bescheides betreffend die Übersetzung englischer Begriffe in die Sprache Susu, die Angabe der Stückelung und der Form der Centstücke, die geografischen Kenntnisse des Asylwerbers und die Angaben der Preise für Coca-Cola und Brot).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001200180.X01Im RIS seit
18.10.2002