RS Vwgh 2002/6/20 2001/20/0180

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.06.2002
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §6 Z3;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass es im Beschwerdefall nicht im Sinne des § 6 Z 3 AsylG 1997 "offensichtlich" feststeht, dass der Asylwerber nicht aus Sierra Leone stamme (in dieser Frage mangelhafte Begründung des angefochtenen Bescheides betreffend die Übersetzung englischer Begriffe in die Sprache Susu, die Angabe der Stückelung und der Form der Centstücke, die geografischen Kenntnisse des Asylwerbers und die Angaben der Preise für Coca-Cola und Brot).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001200180.X01

Im RIS seit

18.10.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten