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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauG Stmk 1995 §41 Abs6;Rechtssatz
Den Eigentümern eines näher bezeichneten Grundstückes kommt in diesem Beschwerdeverfahren nicht die Rechtsstellung von mitbeteiligten Parteien zu. Dies wäre nur dann der Fall, wenn sie einen Antrag im Sinne des § 41 Abs. 6 Stmk. BauG 1995 gestellt hätten.
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000060124.X02Im RIS seit
18.09.2002