RS Vwgh 2002/6/20 2000/20/0443

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.06.2002
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §6 Z3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/01/0214 E 21. August 2001 RS 1

Stammrechtssatz

Betreffend § 6 Z 3 AsylG 1997 wird die Offensichtlichkeit bzw. die geforderte Eindeutigkeit so verstanden, dass nur Fälle "qualifizierter Unglaubwürdigkeit" erfasst werden und eine "schlichte Unglaubwürdigkeit" des Asylwerbers nicht zur Anwendung dieses Tatbestandes führt (Hinweis E vom 7. September 2000, Zl. 99/01/0273).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000200443.X03

Im RIS seit

29.08.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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