RS Vwgh 2002/6/20 99/20/0172

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.06.2002
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass der unabhängige Bundesasylsenat - hätte er sich in einer ganzheitlichen Würdigung der festgestellten Beeinträchtigungen der Frage gestellt, ob der Asylwerberin unter dem Gesichtspunkt der von den Taliban gegen Frauen getroffenen Maßnahmen "Verfolgung" drohte - schon aus diesem Grund zu einer anderen Beurteilung gelangen hätte müssen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999200172.X01

Im RIS seit

26.08.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten