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L80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan SalzburgNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die Bestimmung des § 25 Abs. 3 Slbg BebauungsgrundlagenG 1968 ist hinsichtlich der bei Errechnung der Mindestabstände heranzuziehenden zulässigen Gebäudehöhe (nach Wegfall des § 11 Slbg BebauungsgrundlagenG 1968, der in seinem Abs. 3 eine der Regelung des § 33 Abs. 4 Z. 1 Slbg ROG 1998 entsprechende Bestimmung enthielt) im Sinne einer systemkonformen Interpretation auch weiterhin in einer Zusammenschau mit der einem ähnlichen Schutzzweck dienenden Bestimmung des § 33 Abs. 4 Slbg ROG 1998 zu sehen.
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3 Baubewilligung BauRallg6 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Abstandsvorschriften BauRallg5/1/1 Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000060181.X01Im RIS seit
26.08.2002