RS Vfgh 2004/2/24 G384/02

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Veröffentlicht am 24.02.2004
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Index

72 Wissenschaft, Hochschulen
72/16 Sonstiges

Norm

B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag
BG über die Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten an Hochschulen §4 idF BudgetbegleitG 2001

Leitsatz

Zurückweisung des Individualantrags eines ordentlichen Universitätsprofessors auf Aufhebung einer Bestimmung über die Gewährung einer Leistungsprämie für Lehr- und Prüfungstätigkeiten an Hochschulen infolge Zumutbarkeit der Erwirkung eines Feststellungsbescheides

Rechtssatz

Zurückweisung des Individualantrags eines ordentlichen Universitätsprofessors auf Aufhebung des §4 des BG über die Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten an Hochschulen idF Art75 BudgetbegleitG 2001, BGBl I 142/2000.

Es steht dem Antragsteller frei, einen Antrag auf Feststellung der Gebührlichkeit einer Leistungsprämie nach §4 leg cit - in der von ihm begehrten Höhe - zu stellen, über welchen dann mit Bescheid abzusprechen wäre.

Entscheidungstexte

  • G 384/02
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 24.02.2004 G 384/02

Schlagworte

Feststellungsbescheid, Hochschulen, VfGH / Individualantrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2004:G384.2002

Dokumentnummer

JFR_09959776_02G00384_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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