RS Vwgh 2002/6/20 2000/20/0443

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.06.2002
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §6 Z2;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass sich der unabhängige Bundesasylsenat bei der Subsumtion des Vorbringens der Asylwerberin unter § 6 Z. 2 AsylG 1997 nicht mit der geltend gemachten Bedrohung unter dem Gesichtspunkt eines möglichen Zusammenhanges mit einem der in der Flüchtlingskonvention genannten Gründe (oder des "offensichtlichen" Fehlens eines solchen Zusammenhanges) auseinandergesetzt hat, was angesichts des Vorbringens der Asylwerberin, sie habe ihre Tötung aus kultischen Gründen befürchten müssen, jedenfalls erforderlich gewesen wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000200443.X02

Im RIS seit

29.08.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten