RS Vwgh 2002/6/20 2002/18/0117

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Veröffentlicht am 20.06.2002
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41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §20 Abs1;
FrG 1997 §36 Abs1;

Rechtssatz

Der Fremde ist nach § 21 AsylG 1997 zwar vor Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung, nicht jedoch vor der Erlassung eines Aufenthaltsverbotes geschützt. Gemäß § 20 Abs. 1 zweiter Satz AsylG 1997 ist die Maßnahme des Aufenthaltsverbotes unter bestimmten Voraussetzungen sogar gegen Fremde zulässig, denen Asyl gewährt wurde (Hinweis E 11.10.2001, 99/18/0024; E 22.1.2002, 2001/18/0265).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002180117.X01

Im RIS seit

07.10.2002

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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